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Die Geschäftsordnung richtet sich nach der Vereinssatzung und beinhaltet
die Bestimmungen der
aktuellen Beitragsordnung. |
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1. Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche Person werden
2.
Erwerb der Mitgliedschaft
Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu
richten. Beschränkt Geschäftsfähige bedürfen der schriftlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen
Vertreter. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
3. Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, dem Ausschluss oder dem Tod.
Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen und ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig. Wünscht ein Mitglied aus dem Verein auszutreten, so hat es die Absicht dem
Vorstand vor dem 15. November schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist der Beitrag für das
folgende Kalenderjahr zu zahlen.
4.
Beiträge der Mitglieder
Die Beiträge der Mitglieder werden durch die Mitgliederversammlung
beschlossen und sind jährlich in einem Betrag zum 15.03. zu entrichten.
Wer mit seinem Beitrag trotz zweimaliger Mahnung über drei Monate im Rückstand ist, kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Das ausgeschlossene Mitglied hat dennoch den Beitrag für das laufende
Jahr zu bezahlen. Bei der Aufnahme ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten, deren Höhe ebenfalls
von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Diese kann für den Fall längerer
Krankheit, für die Zeit des Grundwehr- bzw. des Ersatzdienstes, bei Erwerbslosigkeit und für andere
Fälle Sonderregelungen treffen.
Jahresbeiträge des TVE Holt 05 e.V gültig ab 01.01.2010 |
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Unseren ab 01.01.2010 gültigen Aufnahmeantrag können Sie als PDF-Datei downloaden, ausdrucken, und ausgefüllt beim Übungsleiter ihrer zukünftigen Übungsgruppe abgeben. Der jeweilige Übungsleiter wird alles weitere veranlassen.
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Letzte Aktualisierung am
26.03.2011 |
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